Tobias

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Hochwasser

Wie definiert sich Hochwasser?

Hochwasser tritt auf, wenn ein Gewässer wie ein Fluss, ein See oder ein Ozean über den normalen Wasserstand hinaus ansteigt und das umliegende Land überschwemmt. Es entsteht in der Regel durch eine erhöhte Wasserzufuhr, sei es durch starke Niederschläge, Schneeschmelze, lang anhaltende Regenfälle oder eine Kombination dieser Faktoren.

Die Definition von Hochwasser basiert auf dem Vergleich zwischen dem normalen Wasserstand eines Gewässers und dem aktuellen Wasserstand während des Ereignisses. Liegt der aktuelle Wasserstand über dem normalen Wasserstand und kommt es zu einer signifikanten Überschwemmung, spricht man von Hochwasser.

Hochwasser kann erhebliche Schäden an Infrastruktur, Eigentum und Umwelt verursachen. Es kann dazu führen, dass Häuser, Straßen, landwirtschaftliche Flächen und sogar ganze Gemeinden überflutet werden. Es kann auch zu Erdrutschen und anderen gefährlichen Situationen führen, insbesondere wenn starke Strömungen oder große Wassermassen vorhanden sind.

Die Auswirkungen von Hochwasser können durch verschiedene Maßnahmen gemildert werden, z. B. durch den Bau von Deichen und Dämmen, eine angepasste Siedlungsplanung, Frühwarnsysteme und verbesserte Entwässerungssysteme.

Die Hochwassermarken Ⅰ und Ⅱ in der Binnenschiffahrt

In der Binnenschifffahrt bezeichnen die Hochwassermarken Ⅰ und Ⅱ die Wasserstände an bestimmten Pegeln entlang der Binnenwasserstraßen. Sie dienen dazu, den Schiffsverkehr bei Hochwasser zu regeln und die Sicherheit und Durchgängigkeit der Wasserstraßen zu gewährleisten.

Die genaue Definition der Hochwassermarken Ⅰ und Ⅱ kann je nach Land und Wasserstraße unterschiedlich sein. Im Allgemeinen werden diese Marken auf der Grundlage von Wasserständen festgelegt, bei denen bestimmte Einschränkungen für die Schifffahrt gelten.

Einschränkungen bei Hochwassermarke Ⅰ

Für Fahrten ab Hochwassermarke Ⅰ muss das Boot mit einem zugelassenen UKW-Binnenfunkgerät ausgerüstet sein. Für den Betrieb ist das entsprechende Funkzeugnis (UBI) erforderlich. Außerdem muss der Verkehrskreis "Nautische Information" eingeschaltet sein. Für alle Fahrzeuge ohne UKW-Binnenfunkgerät gilt ein Fahrverbot.

Boote müssen möglichst in der Mitte des Flusses fahren und dürfen eine Geschwindigkeit von 20 km/h gegenüber dem Ufer nicht überschreiten.

Darüber hinaus gelten für verschiedene Gewässer teilweise weitere Einschränkungen. Diese können dem Teil 2 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung entnommen werden.

Einschränkungen bei Hochwassermarke Ⅱ

Bei Hochwassermarke Ⅱ ist die Schifffahrt verboten. Ausgenommen sind Fähren.

Gefahren bei Hochwasser

Die Schifffahrt bei hohen Wasserständen bis zur Hochwassermarke II erfordert besondere Aufmerksamkeit. Es ist vermehrt mit Treibgut zu rechnen. Buhnen (Kribben) werden bei Hochwasser überspült und sind für den Schiffsführer nicht immer erkennbar. Auch die Strömungsgeschwindigkeit ist in der Regel deutlich erhöht und der Strömungsverlauf kann durch Hochwasser stark verändert sein.

Aktuelle Pegelstände

Pegelstände und Hochwasserinformationen werden über UKW-Funk, Radio, Fernsehen und Internet verbreitet. Auf vaiamafindet ihr ebenfalls die aktuellen Pegelstände aller deutschen Gewässer.

Offizielle Quelle für Wasserstände sind z. B.:

  1.  Pegel online
  2.  ELWIS