Tobias

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Steuerbord und Backbord

Steuerbord bezeichnet die rechte Seite eines Schiffes oder Bootes, wenn man sich in Fahrtrichtung befindet. Backbord hingegen bezeichnet die linke Seite eines Schiffes oder Bootes in Fahrtrichtung . Die Unterscheidung zwischen Steuerbord und Backbord ist von entscheidender Bedeutung für die Navigation und das Manövrieren von Schiffen und Booten auf dem Wasser. Die klare Verwendung dieser Begriffe ist unerlässlich, um Missverständnisse zu vermeiden und einheitliche Anweisungen zu geben.

Steuerbord - die rechte Seite

Die Steuerbordseite eines Schiffes befindet sich auf der rechten Seite, wenn man sich in Fahrtrichtung befindet. Der Begriff "Steuerbord" geht auf die Tradition zurück, dass die Steueranlage auf der rechten Seite des Schiffes angebracht war. In der frühen Seefahrt war die Steueranlage ein Ruder, das auf der rechten Seite des Schiffes montiert wurde und durch den Steuermann mit einem Paddel oder einer Pinne betätigt wurde. Von hier aus konnte der Steuermann das Schiff manövrieren und navigieren. Da sich das Steuerruder rechts befand, wurde die Seite des Schiffes, an der sich das Steuerruder befand, als Steuerbord bezeichnet.

Backbord - die linke Seite

Die Backbordseite eines Schiffes befindet sich auf der linken Seite, wenn man sich in Fahrtrichtung befindet. Der Begriff "Backbord" geht auf die Tradition zurück, dass die linke Seite des Schiffes beim Anlegen im Hafen gegenüber der Pier (dem Bord) lag. Durch das Anlegen auf der linken Seite (Backbordseite) konnte das Schiff mit der rechten Seite (Steuerbordseite) manövriert werden, um problemlos an- und abzulegen. Dadurch wurde die linke Seite des Schiffes als Backbord und die rechte Seite als Steuerbord bezeichnet und diese Bezeichnungen haben sich bis heute in der Seefahrt etabliert.

Lichterführung

Für die Lichterführung auf See gibt es klare Vorschriften, die auch die Beleuchtung der Steuerbord- und Backbordseite regeln. Für die Steuerbordseite gibt es ein grünes Seitenlicht, für die Backbordseite ein rotes Seitenlicht. Diese beiden Lichter müssen mindestens eine Tragweite von 2 Seemeilen haben und in einem Horizontalwinkel von 112,5 Grad bis 135 Grad angeordnet sein. Zusammen bilden diese beiden Seitenlichter die Kenntlichmachung der Breitseite eines Schiffes.

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